Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Goebel Porzellan Werksverkauf GmbH für den Onlinekauf auf www.goebel-werksverkauf.de

§ 1 Allgemeine Begriffsbestimmungen

1.1 In den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Goebel Porzellan Werksverkauf GmbH, Auwaldstraße 8, 96231 Bad Staffelstein, mit dem Begriff „Lieferant“ bezeichnet. Der Vertragspartner des Lieferanten ist der „Kunde“, das abzuschließende Vertragsverhältnis der „Vertrag“. Die Webseite des Lieferanten www.goebel-werksverkauf.de ist die „Webseite“.

1.2 Gegenstand der vertraglichen Pflichten des Lieferanten, auch sofern dieser auf die Veräußerung und Lieferung von Gegenständen gerichtet ist, ist die „Leistung“.

§ 2 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten abweichende Bedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen erkennt der Lieferant nicht an, es sei denn, der Lieferant hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten gelten auch dann, wenn der Lieferant in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

§ 3 Bestellungen und Auftragsannahme

3.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, die auf der Webseite des Lieferanten aufgezählten Leistungen bzw. Waren durch einen Klick auszuwählen, in einem Warenkorb zu erfassen und dadurch eine Bestellung zusammenzustellen.

3.2 Sendet der Kunde die Bestellung nach deren Überprüfung auf Richtigkeit über das Internet ab, stellt dies ein bindendes Angebot dar.

3.3 Der Lieferant ist berechtigt aber nicht verpflichtet, das in der Bestellung des Kunden liegende Vertragsangebot innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Bestellung gemäß Absatz 3.2 durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per Post oder E-Mail anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Leistung zuzusenden. Bestellungen des Kunden sind für den Lieferanten nur bindend, wenn sie ausdrücklich durch den Lieferanten bestätigt wurden oder der Lieferant die Leistung erbracht hat.

3.4 Die Leistung muss nur die Beschaffenheit haben, die im Vertrag schriftlich genannt ist. Durch diese Beschaffenheitsmerkmale ist die Leistung abschließend beschrieben. Der Lieferant ist berechtigt, die Beschaffenheit einseitig zu ändern, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgt oder eine technische Verbesserung darstellt und die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dadurch nicht beeinträchtigt wird.

3.5 Stellt der Lieferant dem Kunden vor oder nach Abschluss des Vertrages ein Muster oder eine Probe zur Verfügung, dann müssen diese nicht die Beschaffenheit wie im Vertrag haben. Satz 1 gilt entsprechend für Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Daten, die der Lieferant dem Kunden vor oder nach Abschluss des Vertrages (z.B. in Form von Verkaufsunterlagen, Katalogen und Prospekten) zur Verfügung stellt.

3.6 Der Lieferant behält sich an allen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Mustern, Proben, Abbildungen, eigenen Musterstücken oder sonstigen Unterlagen („Unterlagen“), die er dem Kunden zur Verfügung stellt, sämtliche Rechte uneingeschränkt vor. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten ist der Kunde nicht berechtigt, weder die Unterlagen selbst noch deren Inhalt Dritten zugänglich zu machen. Auf Verlangen des Lieferanten ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Unterlagen unverzüglich und vollständig an den Lieferanten herauszugeben, wenn sie vom Kunden im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn ein Vertrag mit dem Kunden endgültig nicht zustande kommt. Dem Lieferanten seinerseits vom Kunden überlassene Muster oder Zeichnungen schickt der Lieferant nur auf Wunsch des Kunden an diesen zurück. Kommt ein Vertrag nicht zustande, ist der Lieferant berechtigt, die überlassenen Muster und Zeichnungen nach Ablauf von drei Monaten nach Abgabe des Angebots zu vernichten.

§ 4 Preise

4.1 Die auf der Webseite des Lieferanten angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Transport-/Versandkosten, Kosten für Außenverpackung und sonstige mit der Durchführung des Vertrags verbundene Kosten („Zusatzkosten“) sind nicht einbezogen und sind vom Kunden entsprechend den Preisangaben auf der Webseite des Lieferanten zusätzlich zu vergüten. Sämtliche Preisangaben auf der Webseite des Lieferanten sind in Euro.

4.2 Sofern der Lieferant ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanz eine erbrachte Leistung zurücknimmt, ohne dazu verpflichtet zu sein, hat der Lieferant Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 % des Rechnungswertes der jeweiligen Leistung. Der Betrag ist zu reduzieren, wenn der Kunde nachweist, dass der tatsächliche Aufwand niedriger anzusetzen ist, als der Pauschalbetrag nach Satz 1. Ein eventuelles gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden sowie die sich daraus ergebenden Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

§ 5 Zahlungsbedingungen und Versand

5.1 Der Kunde hat Leistungen des Lieferanten wie folgt zu bezahlen:

a)Lieferungen innerhalb Europas
Die Belieferung des Kunden durch den Lieferanten erfolgt grundsätzlich im Wege der Vorkasse oder per Nachnahme. Nur in begründeten Ausnahmefällen wird Lieferung auf Rechnung akzeptiert, der Kaufpreis ist in diesem Fall ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
EPR-Reg.-Nr.: FR207506_01QPFG / WEEE-Reg.-Nr. DE71817340

b) Lieferungen außerhalb Europas/Übersee
Bezahlung vor Ausführung der Leistung („Vorauskasse“) oder Vereinbarung eines unwiderruflichen Akkreditivs. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Konto des Lieferanten an.

5.2 Bei Vorkasse hat die Zahlung an den Lieferanten wahlweise durch Überweisung, mit Kreditkarte oder per PayPal zu erfolgen. Im letztgenannten Fall ermächtigt der Kunde den Lieferanten ausdrücklich dazu, die fälligen Beträge zum Zeitpunkt der Bestellung einzuziehen. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, eine Zahlung durch Scheck oder Wechsel zu akzeptieren; in jedem Fall erfolgt die Hingabe eines Schecks oder Wechsels lediglich erfüllungshalber. Die Hingabe führt nicht zu einer Stundung der Forderung. Die mit der Verwertung eines Schecks oder Wechsels verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Erfolgen Zahlungen des Kunden mit Zahlungsmitteln, die sich der Kunde durch Diskontierung eines Akzeptantenwechsels beschafft hat, so erlischt der Zahlungsanspruch erst mit Einlösung des Wechsels durch den Kunden.

5.3 Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb der in Absatz 5.1 a) bestimmten Frist nach („Zahlungsverspätung“), kann der Lieferant Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab Fristablauf verlangen.

5.4 Der Lieferant kann bei Zahlungsverspätung als Ausgleich für den entstehenden Verwaltungsaufwand eine einmalige Zahlung in Höhe von 5% des Rechnungsbetrags verlangen. Der Betrag ist zu reduzieren, wenn der Kunde nachweist, dass der tatsächliche Aufwand niedriger anzusetzen ist, als der Pauschalbetrag nach Satz 1.

5.5 Kommt der Kunde mit irgendeiner Zahlungspflicht in Verzug oder treten Umstände ein, durch die die Vermögenslage des Kunden verschlechtert bzw. dessen Kreditwürdigkeit beeinträchtigt wird, werden damit zugleich alle sonstigen Forderungen des Lieferanten gegenüber dem Kunden fällig. Der Lieferant ist im Fall der Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Lieferant erfolglos die Stellung einer Sicherheit oder Zug-um-Zug Zahlung gegen Erbringung der Leistung verlangt hat. Der Lieferant kann auch nach vorheriger schriftlicher Ankündigung gegenüber dem Kunden die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Zahlung bzw. bis zur Änderung der Umstände nach Satz 1 zurückbehalten. Die Vermutung einer Vermögensverschlechterung des Kunden ist insbesondere gegeben, wenn Wechsel oder Schecks des Kunden aus von ihm zu vertretenden Umständen nicht eingelöst werden.

5.6 Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Lieferanten nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.

5.7 Bei Nachnahmesendungen kann der Lieferant vom Kunden abweichend von Absatz 5.1 a) auch Zahlung vor Übergabe der Leistung verlangen. In diesem Fall finden die Absatz 5.3 und Absatz 5.4 keine Anwendung.

5.8 Der Versand der Leistung bzw. Ware erfolgt durch den Lieferanten an die in der Bestellung des Kunden angegeben Lieferadresse. Die genaue Lieferzeit hängt von zusätzlichen Faktoren, wie z.B. der Verfügbarkeit der Leistung bzw. Ware ab. Sollte eine Leistung bzw. Ware nicht verfügbar sein und es deshalb zu einer verlängerten Lieferzeit kommen, wird der Kunde von dem Lieferanten hierüber mit Zusendung der Auftragbestätigung gemäß Absatz 3.3 informiert.

5.9 Der Lieferant ist berechtigt, sowohl den Versandweg, als auch die Versandart zu bestimmen. Verlangt der Kunde einen anderen Versandweg und/oder eine andere Versandart, und kommt der Lieferant diesem Wunsch nach, trägt der Kunde die Differenz der Kosten zwischen der von ihm verlangten Versandart bzw. dem Versandweg und der von dem Lieferanten bestimmten Versandart bzw. Versandweg.

5.10 Die Gefahr des Untergangs der Leistung bzw. Ware während des Transports/Versands trägt der Lieferant.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises behält sich der Lieferant das Eigentum an der gelieferten Leistung bzw. Ware vor. Leistungen bzw. Ware, an denen dem Lieferanten Eigentum zusteht, wird im Folgenden als „Vorbehaltsware“ bezeichnet.

6.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Lieferanten hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Lieferant Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

6.3 Bei pflichtwidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Lieferant berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferanten liegt - soweit nicht die §§ 488 - 507 BGB Anwendung finden - kein Rücktritt vom Vertrag.

6.4 Barzahlungen, Banküberweisungen oder Scheckzahlungen, die gegen Übersendung eines vom Lieferanten ausgestellten und vom Kunden akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als Zahlung gemäß Absatz 6.1, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist und der Lieferant somit aus der Wechselhaftung befreit ist. Der vereinbarte Eigentumsvorbehalt (unbeschadet weitergehender Vereinbarungen) bleibt daher bis zur Einlösung des Wechsels zugunsten des Lieferanten bestehen.

§ 7 Leistungsverzögerung

7.1 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Lieferanten die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Zulieferern des Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Lieferant nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Lieferanten, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit aufzuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

7.2 Wenn die Leistungsverzögerung im Sinne des Absatz 7.1 länger als einen Monat andauert, ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn dem Lieferanten die Leistung unmöglich ist.

7.3 Sofern der Lieferant die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Rechnungswertes der jeweils vom Verzug betroffenen Leistung für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der jeweils vom Verzug betroffenen Leistung.
Der Betrag ist zu reduzieren, wenn der Lieferant nachweist, dass der tatsächliche Schaden niedriger anzusetzen ist als der Pauschalbetrag nach Satz 1. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten.

7.4 Der Lieferant ist zu Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse. Der Lieferant ist berechtigt, die Erbringung der Leistung an einen Dritten zu übertragen.

7.5 Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, hat der Lieferant Anspruch auf eine Aufwandspauschale in Höhe von 0,5 % des Rechnungswertes der jeweiligen Leistung für jede vollendete Woche des Annahmeverzuges. Der Betrag ist zu reduzieren, wenn der Kunde nachweist, dass der tatsächliche Schaden niedriger anzusetzen ist, als der Pauschalbetrag nach Satz 1. Darüber hinausgehende Ansprüche des Lieferanten bleiben unberührt.

§ 8 Mängelhaftung

8.1 Die Mängelhaftung für Lieferungen und Leistungen des Lieferanten richtet sich, soweit nachfolgend keine abweichende Regelung getroffen ist, nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2 Die Mängelansprüche des Kunden verjähren 24 Monate nach Liefer- oder Leistungserbringung.

§ 9 Schadenshöhe

9.1 Unabhängig vom Rechtsgrund, haftet der Lieferant für Schäden, die auf einen Mangel an der Leistung selbst oder auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, nur in den nachfolgenden Grenzen:

a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, eines Mitarbeiters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Lieferanten unbegrenzt;

b) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) durch den Lieferanten, seines gesetzlichen Vertreters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begrenzt auf den Rechnungswert der Leistung. Kardinalspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

9.2 Für Schäden, die auf das Verhalten eines Mitarbeiters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, haftet der Lieferant unbeschadet der Regelung in Absatz 9.1 a) nur, wenn diese Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen gehandelt haben. Der Lieferant ist auch von dieser Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (z.B. Streik, höhere Gewalt).

9.3 Darüber hinaus ist eine Haftung des Lieferanten ausgeschlossen. Der Lieferant haftet insbesondere nicht für Nebenpflichtverletzungen, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden, es sei denn die Pflichtverletzung des Lieferanten ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, eines Mitarbeiters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Lieferanten zurückzuführen.

9.4 Die Haftungsbegrenzung nach Absatz 9.1 bis Absatz 9.3 gilt nicht für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie im Falle einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

10.1 Wenn und soweit ein Dritter gegen den Kunden berechtigte Ansprüche wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urhebeberrechts (nachfolgend „Schutzrechte“) durch eine vom Lieferanten entwickelte und/oder erbrachte Leistung geltend macht, haftet der Lieferant wie folgt:
a) Der Lieferant wird nach seiner Wahl auf seine Kosten entweder ein Nutzungsrecht für die entwickelte und/oder erbrachte Leistung erwirken, die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht mehr verletzt wird, die Leistung austauschen, wenn die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung der Leistung dadurch nicht beeinträchtigt wird oder die Leistung zurücknehmen und dem Kunden den hierfür gezahlten Preis abzüglich eines etwaig entstandenen Wertverlustes der Leistung erstatten. Wenn und soweit der Lieferant dem Kunden durch die in Satz 1 genannten Maßnahmen nicht endgültig das vertraglich geschuldete Nutzungsrecht einräumen kann, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten;
b) Der Lieferant ist nur dann zu den in a) Satz 1 genannten Maßnahmen verpflichtet, wenn der Kunde dem Lieferanten die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich und unter bezeichnender Beschreibung der Verletzung anzeigt, eine Verletzung nicht anerkennt und der Kunde dem Lieferanten alle Entscheidungsbefugnisse über die Rechtsverteidigung und die Durchführung von Vergleichsverhandlungen uneingeschränkt einräumt. Stellt der Kunde die Nutzung der Leistung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, dem Dritten gegenüber darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
c) Weitere Rechte und Ansprüche des Kunden als die nach a) bestehen nicht. Das Recht des Kunden, Schadensersatz vom Lieferanten wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts zu verlangen aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern, eines Mitarbeiters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Lieferanten, bleibt unberührt.

10.2 Ansprüche des Kunden nach Abs. 10.1 sind ausgeschlossen, wenn und soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, wenn und soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine vom Lieferanten nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht vom Lieferanten erbrachten Leistungen eingesetzt wird.

§ 11 Nutzungsbedingungen der Webseite des Lieferanten

Die Webseite des Lieferanten als Ganzes sowie die einzelnen auf der Webseite des Lieferanten enthaltenen Daten, Texte, Datenbanken, Software, Informationen, Bilder, Fotografien bzw. alle anderen Inhalte, („Werke“) sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Darstellung, Nutzung oder Überarbeitung der gesamten Webseite des Lieferanten oder eines einzelnen Werkes daraus ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferanten erlaubt.

§ 12 Haftungsausschluss für den Inhalt der Webseite des Lieferanten

12.1 Der Lieferant übernimmt weder eine Garantie noch eine Zusicherung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der auf der Webseite bereitgestellten Informationen, Produkte, Dienste und dazugehörigen Grafiken. Sofern auf der Webseite des Lieferanten gekennzeichnete Informationen aufgerufen werden können, handelt es sich um fremde Informationen, die sich der Lieferant nicht zu eigen macht.
12.2 Der Inhalt der Webseite des Lieferanten ist freibleibend und unverbindlich. Der Lieferant behält sich ausdrücklich vor, Teile seiner Webseite oder den gesamten Inhalt ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

§ 13 Links zu den Webseiten Dritter

13.1 Die Webseite des Lieferanten kann Links zu anderen Webseiten („Linked Sites“) enthalten. Diese Linked Sites stehen nicht unter der Kontrolle des Lieferanten und der Lieferant ist weder für den Inhalt der Linked Sites, insbesondere nicht für die in einer Linked Site enthaltenen Links, noch für eine Änderung oder Aktualisierung der Linked Sites verantwortlich. Der Lieferant ist nicht für eine in einer von einer Linked Site enthaltenen Übertragung verantwortlich.

13.2 Der Lieferant macht sich den Inhalt von Linked Sites keinesfalls zu Eigen. Vielmehr bietet der Lieferant Links nur als Information an. Die Angabe eines Links bedeutet insofern weder eine Empfehlung der Linked Site durch den Lieferanten noch eine Verbindung mit deren Betreibern. Die Nutzung von Linked Sites erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.

§ 14 Verfügbarkeit der Webseite des Lieferanten

Die Webseite des Lieferanten ist grundsätzlich rund um die Uhr erreichbar, an 7 Tagen der Woche, abgesehen von programmierten oder nicht programmierten Unterbrechungen zu Wartungszwecken oder in Fällen höherer Gewalt. Allerdings kann der Lieferant auf Grund der Beschaffenheit des Internets und von Computersystemen auch im Übrigen keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite übernehmen.

§ 15 Abtretung, anwendbares Recht, Rechtsverfolgungskosten

15.1 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten darf der Kunde die Rechte und Pflichten aus dem mit dem Lieferanten bestehenden Vertrag nicht an Dritte übertragen. Der Lieferant ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

15.2 Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Im Zweifel und bei Unzulässigkeit einzelner Bedingungen wird die Gültigkeit der anderen Bedingungen davon nicht beinträchtig und es gelten die Regelungen der §§ 307 – 309 BGB.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden dann Vertragsgegenstand, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

15.3 Für Lieferungen und Leistungen an Kunden im Ausland gilt als vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch den Lieferanten im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Kosten, zu Lasten des Kunden gehen.

15.4 Es steht den Vertragspartnern frei, im Streitfall folgende Schlichtungsstelle anzurufen. Der Online-Schlichter, Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl, www.online-schlichter.de Tel. +49 7851/991480, Fax +49 7851/9914811, E-Mail: mail@online-schlichter.de

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/